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Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 12, 13 und 14 DS-GVO - Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten:

Einwilligungserklärungen sind freiwillig. Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte:

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:

Herr Olaf Schulze

Bürgermeister

Markt 15
21502 Geesthacht


Unser behördlicher Datenschutzbeauftrager:

Kreis Herzogtum Lauenburg - Gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter

Herr Ralph Bajerke

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg


Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24103 Kiel

Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten erforderliche personenbezogene Daten, die wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens von Ihnen erhalten.

Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir entweder von anderen Ämtern/Abteilungen unseres Hauses oder von Dritten zulässigerweise (z. B. aufgrund einer Rechtsgrundlage oder einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben.

Weiter verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). 

Für die Bearbeitung haben wir eine Rechtsgrundlage oder Ihre schriftliche Einwilligungserklärung.

Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und den Verarbeitungszweck können Sie bei Ihrer / Ihrem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter erfahren.

Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Einwilligungserklärungen sind freiwillig.

Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 

Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb der Stadtverwaltung Geesthacht erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen und dafür eine Rechtsgrundlage bzw. Ihre Einwilligungserklärung vorweisen können.

Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Art. 6 DS-GVO. 

Von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten. Sie sind dann aber auch zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Dokumentationspflichten, die sich aus den Gesetzen und Verwaltungsregelungen ergeben.

Die für Ihr Anliegen angewendeten Fristen können Sie ebenfalls bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter erfahren.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) erfolgt im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und  aus internationalen Übereinkommen und bilateralen Verträgen (CIEC-deutschland.de). 

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten?

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.

In der Regel wird es so sein, dass die Daten offensichtlich erforderlich sind. Wenn Sie Zweifel an der Erforderlichkeit haben, fragen Sie uns!

Eine gesetzliche Mitwirkungspflicht teilt Ihnen bei der Datenerhebung Ihre / Ihr zuständige/r Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter mit.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen in den einzelnen Verwaltungsverfahren keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DS-GVO. 

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen des LDSG.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

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